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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 66/98
§§: DMBilG § 52, DMBilG § 7, EStG § 10 e
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Deutsche Demokratische Republik, Verkehrswert, Anschaffungskosten, Grundstück
Rechtsfrage: Ist die Bemessungsgrundlage für die Grundförderung gemäß § 10 e EStG nach § 52 DMBilG nach den Wiederbeschaffungskosten (Verkehrswert) oder den Anschaffungskosten des Grundstücks anzusetzen? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 18.03.1998
Vorinstanz/AZ: II 77/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.1999
Erledigungs-Az: I R 66/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 06 23