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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 89/01 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c | 
| Schlagwörter | Kind, Kindergeld, Berufsausbildung | 
| Rechtsfrage: | Befindet sich ein Kind, das vorzeitig eine Berufsfachschule verlassen hat, bis zur Anmeldung bei Arbeitsamt als Bewerber für eine Ausbildungsstelle weiterhin in Berufsausbildung? | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.02.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 533/00 Kg | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1149 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 01 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII B 146/01 - erledigt durch BFH-Beschluss vom 28.1.2002 - VIII B 146/01 - Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
