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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 58/18 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 74, FGO § 102, AO § 5
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Abzweigung, Ermessen
Rechtsfrage: Ist bei einer Abzweigungsentscheidung als Dauerverwaltungsakt bei dem Ermessenszeitpunkt auf die letzte Behördenentscheidung oder den Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2017
Vorinstanz/AZ: 7 K 818/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2020
Erledigungs-Az: III R 58/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 14