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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 6 Satz 6
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Übertragung, Freibetrag, Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, BEA-Freibetrag
Rechtsfrage: Führt die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG (in der Fassung der Streitjahre) zwingend dazu, dass auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf übertragen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.09.2018
Vorinstanz/AZ: 2 K 2164/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 19 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2020
Erledigungs-Az: III R 25/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 50