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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 2/18 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rechnung, Warenbeschaffenheit |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment: Welche Anforderungen sind an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment (hier: Mode, Modeschmuck und Accessoires) zu stellen? Stellt bereits die bloße Angabe einer Gattung bei Modeschmuck und Modeaccessoires eine ausreichende Leistungsbeschreibung dar oder ist eine genaue Beschaffenheitsbeschreibung, z.B. durch Angabe der Eigenmarke, des Modelltyps, der Farbe und Größe usw., erforderlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2402/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 01 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 2/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 43 |