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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/11 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 1 Satz 3, EStG § 32 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Negativer Progressionsvorbehalt
Rechtsfrage: Ob und wie sind ausschließlich negative Einkünfte nach § 32 b EStG bei positivem zu versteuerndem Einkommen, das ausschließlich aus außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 EStG besteht, und negativem verbleibenden zu versteuernden Einkommen im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.12.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 1589/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2012
Erledigungs-Az: IX R 23/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 12