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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 88/01
§§: EStG § 74 Abs. 3, SGB X § 104 Abs. 1 Satz 1, SGB X § 104 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Erstattungsanspruch, Sozialleistungsträger
Rechtsfrage: Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen. Sind im Erstattungsverfahren zwischen Sozialamt und Familienkasse untereinander rechtskräftige Kindergeld-Entscheidungen bindend oder kann das Sozialamt im Hinblick auf die Eigenständigkeit des Erstattungsanspruchs diesen unabhängig von der Rechtskraft der Entscheidung der Familienkasse im Wege der allgemeinen Leistungsklage innerhalb der Fristen der §§ 111 bis 115 SGB X geltend machen, ohne dass ein Vorverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden muss? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.08.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 5611/98 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1561
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2002
Erledigungs-Az: VIII R 88/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 87 05