Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 137/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt
Rechtsfrage: Ist das berufsbegleitende Erststudium (Betriebswirtschaft Fachrichtung Personalwesen) einer ausgebildeten Notargehilfin, die nach einem Wechsel an ein Kreditinstitut bereits die Prüfung als staatlich geprüfte Betriebswirtin abgelegt hat, als berufliche Fortbildung zu qualifizieren, weil der akademische Abschluss Voraussetzung für das Verbleiben in der derzeitigen bereits erlangten beruflichen Position ist und der Arbeitgeber bei erfolgreichem Abschluss und einer weiteren vertraglichen Bindung auf drei Jahre die Studienkosten als Lohnbestandteil erstattet? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.08.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 5736/98 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 79
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2002
Erledigungs-Az: VI R 137/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 07 75