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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 26/10 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 |
Schlagwörter | Firmenwagen, Privatnutzung, Geldwerter Vorteil, Anscheinsbeweis |
Rechtsfrage: | Firmenfahrzeug: Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Werksvertreter im Außendienst nach der sog. 1%-Regelung bei fehlendem Fahrtenbuch, aber Behauptung der Nichtnutzung eines Firmenwagens aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung von Spesenabrechnungen? - Anforderungen an die Dokumentationspflicht bei Benutzung eines dienstlichen Kraftfahrzeugs im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Können Spesenabrechnung die Eintragungen in einem Fahrtenbuch ersetzen und führen diese zur Außerkraftsetzung der 1 %-Regelung? - Zum Umfang der Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs durch arbeitsvertraglich vereinbarte Spesenabrechnungen - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2079/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 26/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 21 90 |