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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 38/18 (BFH) |
§§: | UStG § 3 Abs. 1, AO § 41 Abs. 2, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a Abs. 4, UStG § 18 e |
Schlagwörter | Lieferung, Scheingeschäft, Vorsteuerabzug, Identität, Innergemeinschaftliche Lieferung, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers in sog. Kreislaufgeschäften und Berufung auf Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: 1. Kann bei sog. Kreislaufgeschäften, bei denen ein und dieselben Waren mehrfach an dieselben Abnehmer verkauft werden, von tatsächlichen Lieferungen i.S. des § 3 Abs. 1 UStG ausgegangen werden? - 2. Handelt es sich bei der Beförderung von Waren im Kreis um Scheinlieferungen, welche als Scheingeschäfte i.S. von § 41 Abs. 2 AO zu qualifizieren sind? - 3. Ist die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer auch dann gegeben, wenn die Leistungsverpflichtung vom Rechnungsaussteller konkludent im Wege einer Vertragsübernahme übertragen wird? - 4. Kann ein Steuerpflichtiger darauf vertrauen, dass eine von ihm in Anspruch genommene Finanzbehörde die Recherche nach § 18 e UStG übernimmt und ihm das Ergebnis der Recherche zeitnah mitteilt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7196/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 21 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2020 |
Erledigungs-Az: | XI R 38/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 10 27 |