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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 88/12 (BFH)
§§: AStG § 1 Abs. 1, AEUV Art. 49, KStG § 8 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Außensteuerrecht, Darlehen, Tochtergesellschaft, Niederlassungsfreiheit, Zinsen, Gesellschafterdarlehen
Rechtsfrage: Ist § 1 Abs. 1 AStG in der im Streitjahr 2001 geltenden Fassung dahingehend auszulegen, dass für die Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft ein wirtschaftlicher Grund anzunehmen ist, soweit das Darlehen zusammen mit dem Eigenkapital der Tochtergesellschaft 40 v. H. der Summe aus Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen nicht übersteigt? Kann § 8 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung zur Auslegung der Vorschrift herangezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.11.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 118/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 279
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 03 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2014
Erledigungs-Az: I R 88/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 80