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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/98
§§: AO 1977 § 165 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 2, EStG § 7 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 5
Schlagwörter Vorläufigkeitsvermerk, Änderungsbescheid
Rechtsfrage: Umfang der Vorläufigkeit - Bleibt ein sowohl programmgesteuerter als auch manueller - Verfassungsbeschwerden bzw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffender - Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 Abs. 1 AO auch dann in vollem Umfang wirksam, wenn er in einem nachfolgenden Änderungsbescheid nur teilweise - hier: in bezug auf den programmgesteuerten Teil - wiederholt wird oder ist er bezüglich des nicht wiederholten - hier: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffenden - manuellen Teils aufgehoben (fehlende hinreichende Bestimmtheit gem. § 119 AO)? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.02.1998
Vorinstanz/AZ: VIII 553/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.1999
Erledigungs-Az: IX R 23/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 04 35