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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 39/99 |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b J: 1993, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a J: 1993, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 J: 1993, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 |
Schlagwörter | Eigenverbrauch, Steuerbefreiung, Vorsteuerabzug, Gebäude, Wohnzwecke |
Rechtsfrage: | Kann der Stpfl. die teilweise Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für private Wohnzwecke als steuerpflichtigen Eigenverbrauch behandeln und die anteilig bei Errichtung des Gebäudes für den Wohnteil in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4429/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.07.2003 |
Erledigungs-Az: | V R 39/99 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH - BFH-Beschluß vom 25.5.2000, V R 39/99 = SIS 00 09 07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 94 |