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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 15/03
§§: AO 1977 § 233 a Abs. 2 a
Schlagwörter Zinsen, Erstattungszinsen, Steuererstattung, Gewinnverteilung
Rechtsfrage: Berechnung von Erstattungszinsen zur Körperschaftsteuer: Stellt ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschluss auch dann kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233 a Abs. 2 a AO 1977 dar, wenn die Gesellschafterversammlung zunächst beschlossen hat, den Gewinn zu thesaurieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.01.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 5507/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 20 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2003
Erledigungs-Az: I R 15/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 64