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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 78/01
§§: KStG § 8 Abs. 4, EStG § 10 d, GewStG § 10 a
Schlagwörter Verlustabzug, Anteilsübertragung, Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Gesellschaft mbH, GmbH
Rechtsfrage: Hat eine GmbH nach Anteilsübertragungen ihre wirtschaftliche Identität verloren, so dass die neue GmbH den Verlustabzug nicht geltend machen kann, auch wenn die Altgesellschafter mittelbar weiterhin mehrheitlich beteiligt sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.07.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 358/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2008
Erledigungs-Az: I R 78/01
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung des BMF - Das Verfahren I R 78/01 ruht bis zu einer Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss in dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 29.10.2003).
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 00 44