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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 77/96
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Rückstellung, Vertrag, Grundstück, Bilanzstichtag
Rechtsfrage: Durfte eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen drohender Vertragsauflösung eines in 1990 vollzogenen Grundstückskaufvertrags, den die Vertragsparteien in 1992 rückabgewickelt haben, dergestalt gebildet werden, daß der aus dem Grundstückskaufvertrag in 1990 realisierte Gewinn in voller Höhe neutralisiert worden ist? Können rechtsgestaltende Vorgänge wertaufhellende Umstände sein? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.09.1996
Vorinstanz/AZ: II 97/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 265
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2000
Erledigungs-Az: VIII R 77/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 08 74