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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-421/17 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Grundstück, Immobilie, Aktionär, Übertragung, Gegenleistung, Einziehung, Aktien, Polen |
Rechtsfrage: | Unterliegt die Übertragung einer Immobilie durch eine Aktiengesellschaft auf einen Aktionär als Gegenleistung für die Einziehung seiner Aktien der Besteuerung mit der Mehrwertsteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem? |
Vorinstanz: | Naczelny Sad Administracyjny (Polen) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 357 S. 3 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 13.06.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-421/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 08 03 |