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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 10/14 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Vorsteueraufteilung, Umsatzschlüssel, Verein, Gemeinnützige Zwecke, Organschaft
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug eines eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereins, dessen Zweck die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung ist: Sind die Vorsteuerbeträge bei Anwendung des Umsatzschlüssels zur sachgerechten Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus gemischt veranlassten Aufwendungen im Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze zu den übrigen Einnahmen einschließlich der nicht steuerbaren Umsätze (Zuschüsse, Subventionen, Spenden, Mitgliedsbeiträge) aufzuteilen? Gelten die gleichen Aufteilungsgrundsätze auch im Rahmen des Organkreises einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwischen einem gemeinnützigen Organträger und seiner kommerziellen Tochtergesellschaft als Organgesellschaft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.04.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 2191/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2015
Erledigungs-Az: XI R 10/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 18 60