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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 39/13 (BFH) |
§§: | ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, ErbStG § 13 c Abs. 2, ErbStG § 13 c Abs. 1, ErbStG § 13 c Abs. 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Erbauseinandersetzung, Frist |
Rechtsfrage: | Fristsetzung für Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG und § 13 c ErbStG bei Erbauseinandersetzungen? (Rechtslage 2010) Ist Voraussetzung für die erbschaftsteuerliche Freistellung eines teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten Familienheims im Falle einer Erbauseinandersetzung, dass diese zeitnah, d.h. innerhalb von sechs Monaten, erfolgt? Wie sind die Begriffe "zeitnahe Erbauseinandersetzung" und "unverzügliche Selbstnutzung des Familienwohnheims" zu interpretieren, wenn eine langwierige Erbauseinandersetzung erfolgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 525/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 14 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.06.2015 |
Erledigungs-Az: | II R 39/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 51 |