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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-192/19 (EuGH)
§§: KN Unterpos. 8901 2010, KN Unterpos. 8901 9010, KN Kap. 89 Zusätzliche Anmerkung 1
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Zolltarif, Einreihung, Wasserfahrzeuge, Seeschifffahrt
Rechtsfrage: Die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 89 der Kombinierten Nomenklatur bestimmt, dass sich (u.a.) die KN-Unterpositionen 89012010 und 89019010 ("Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt") allein auf Wasserfahrzeuge beziehen, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind. Was ist in diesem Zusammenhang unter "seetüchtig" zu verstehen?
Vorinstanz: Gerechtshof te Amsterdam (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 164 S. 27
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.03.2020
Erledigungs-Az: Rs C-192/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 83