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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1961/10 (BVerfG)
§§: EStG 2002 i.d.F. vom 5.7.2004 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, EStG 2002 i.d.F. vom 5.7.2004 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb, GG Art. 3 Abs. 1, AltEinkG, EStG 2002 i.d.F. vom 5.7.2004 § 10 Abs. 3 Satz 3. BeamtVG § 55
Schlagwörter Alterseinkünfte, Öffnungsklausel, Versorgungsanwartschaft, Beamter
Rechtsfrage: Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften - Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.05.2010
Vorinstanz/AZ: X R 29/09
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 229 S. 309
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 22 01
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 30.09.2015
Erledigungs-Az: 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 29 14, SIS 15 29 13