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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI B 68/02 |
| §§: | EStG 1999 § 34 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Tarif, Steuersatz, außerordentliche Einkünfte, ernstliche Zweifel, Verfassungsmäßigkeit, Übergangsregelung |
| Rechtsfrage: | Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG 1999? War eine Übergangsregelung von 1999 auf die weitere Änderung ab 1.1.2001 nicht erforderlich? |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 25.02.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 V 71/01 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 684 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 81 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 |
| Erledigungs-Az: | XI B 68/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 39, SIS 03 19 01 |