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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 33/15 (BFH) |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 a, EStG § 19 Abs. 1, GG Art. 34 |
Schlagwörter | Schadensersatz, Steuerbarkeit, Entschädigung |
Rechtsfrage: | Stellt eine von einer Aufsichtsbehörde (hier: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gezahlte Entschädigungszahlung zum Ausgleich eines in einem gerichtlichen Verfahren für rechtswidrig befundenen Bescheids zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Bank einen nicht einkommensteuerpflichtigen Zufluss dar? - Sind unter dem Begriff der als Ersatz für "entgehende Einnahmen" geleisteten Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auch solche Zahlungen zu verstehen, die dafür geleistet werden, dass infolge des schadenstiftenden Ereignisses kein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3126/13 E, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 25 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 33/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 22 91 |