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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 25/15 (BFH) | 
| §§: | UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 2005 § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rechnung, Anschrift | 
| Rechtsfrage: | 1. Ist der Vorsteuerabzug auch aus Rechnungen möglich, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen, bzw. zumindest keine büromäßigen Aktivitäten stattfinden? - 2. Ist das Kriterium der "geschäftlichen Aktivitäten" zu unbestimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.04.2015 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 3803/13 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 22 03 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.06.2018 | 
| Erledigungs-Az: | V R 25/15 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 6.4.2016 V R 25/15 -- Az. beim EuGH: Rs C-375/16 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 10 61 | 
