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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 62/02 |
§§: | BewG § 103, BewG § 105, EStG § 5 |
Schlagwörter | Steuerhinterziehung, Rückstellung, Einheitsbewertung, Betriebsvermögen, Betriebsschuld |
Rechtsfrage: | Sind verkürzte Steuern an Stichtagen vor der Aufdeckung der Steuerhinterziehung bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Betriebsschuld abziehbar? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2638/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 63 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2003 |
Erledigungs-Az: | IV B 62/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 29 |