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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 70/96 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielung, Darlehen, Schuldzinsen, Kapitalvermögen, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Sind Darlehenszinsen wegen mangelnder Absicht der Einkünfteerzielung auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzuziehen, wenn der Kläger vor dem Erwerb der Beteiligung an einer GmbH ein Gutachten eingeholt hat, in dem die künftige wirtschaftliche Entwicklung dieser Kapitalgesellschaft als günstig beurteilt wird? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 261/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 70/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 51 23 |