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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 64/06 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Versicherungsbeitrag, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage: | Führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber als Ersatz von Werbungskosten zu steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil die Anwaltstätigkeit den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend voraussetzt, die Klägerin im Schadensfall allein anspruchsberechtigt ist und damit bei Abdeckung der Risiken durch diese Versicherungsart ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu verneinen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | VI 200/2005 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 64/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 29 08 |