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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 15/06 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5, KStG § 8 Abs. 4, AO 1977 § 42 |
| Schlagwörter | Aktivierung, Dividendenanspruch, Gewinnverwendungsbeschluss, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten |
| Rechtsfrage: | Unter welchen Umständen ist eine Aktivierung von Dividendenansprüchen vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses möglich? Ist eine solche Gestaltung unter Umständen als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO 1977) anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 11.11.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 6277/03 K, F und 9 K 4409/05 K, F |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 899 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 03 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.02.2007 |
| Erledigungs-Az: | I R 15/06 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 24 91 |