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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 2/07 |
§§: | AO § 5, ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 4, UmwStG § 20, ErbStG § 25, ErbStG § 14 |
Schlagwörter | Ermessen, Auswahlermessen, Steuerschuldner, Schenkungsteuer, Betriebsvermögen, Einbringung, Freibetrag, Nießbrauch, Früherer Erwerb |
Rechtsfrage: | 1. Muss das Finanzamt im Schenkungsteuerbescheid seine Ermessensentscheidung hinsichtlich der Auswahl des Steuerschuldners zum Ausdruck bringen, wenn es den Bescheid trotz Übernahme der Steuer durch den Schenker gegenüber dem Begünstigten erlässt? - 2. Sind die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG rückwirkend zu versagen, wenn geschenkte im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile gemäß § 20 UmwStG in eine andere GmbH eingebracht werden? - 3. Berechnung der Schenkungsteuer bei Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt und Übernahme der Steuer durch den Schenker unter Einbeziehung einer Vorschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 6936/01 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 2/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 37 70 |