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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 10/03 (BVerfG) |
§§: | FGO § 96 Abs. 2 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, Entscheidungsgründe, Urteil, Begründung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verletzung des rechtlichen Gehörs dadurch, dass sich das FG in den Entscheidungsgründen nicht im einzelnen mit allen im Klageverfahren eingereichten Unterlagen auseinandergesetzt hat. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IX B 77/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 14 45 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 04.02.2003 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 10/03 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003 S. 190) |