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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 163/97
§§: FGO § 40 Abs. 2, BSHG § 91a, EStG § 74 Abs. 5, EStG § 67 Abs. 1, SGB X § 104
Schlagwörter Klagebefugnis, Sozialleistungsträger, Anspruchsberechtigung, Kindergeld
Rechtsfrage: Ist der Sozialleistungsträger in gesetzlicher Prozeßstandschaft für den Kindergeldberechtigten befugt, gegen die Familienkasse Verpflichtungsklage auf Festsetzung des Kindergeldes zu erheben? Handelt es sich beim Kindergeld um eine Sozialleistung oder um eine Steuervergütung? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.08.1997
Vorinstanz/AZ: II 405/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 163/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache