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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 40/12 (BFH)
§§: EStG § 7 i, EStG § 39 a Abs. 1 Nr. 5 b, AO § 155 Abs. 2, AO § 162 Abs. 5, AO § 181 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Baudenkmal, Steuerbegünstigung, Schätzung, Besteuerungsgrundlage, Grundlagenbescheid, Lohnsteuer-Ermäßigung
Rechtsfrage: Freibetrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für die Berücksichtigung von AfA nach § 7 i EStG bei den negativen Vermietungseinkünften im Schätzungswege vor Ergehen einer Bescheinigung als Grundlagenbescheid: Hat das Finanzamt die geltend gemachten und bisher nicht durch eine Bescheinigung der Denkmalbehörde nachgewiesenen Aufwendungen vorläufig mit einem geschätzten Betrag zu berücksichtigen oder erforderliche teleologische Reduzierung des Gesetzeswortlauts der §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 5 AO bei Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, über die abschließend in einem Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde entschieden wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.08.2012
Vorinstanz/AZ: 11 K 977/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 86
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision