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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 39/02 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 182 Abs. 1, EStG § 32 c |
Schlagwörter | Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Tarifbegrenzung |
Rechtsfrage: | Verhältnis Grundlagenbescheid - Folgebescheid: Ist § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 auch dann anwendbar, wenn eine im Grundlagenbescheid verfahrensrechtlich gebotene aber unterlassene Regelung in einen Folgebescheid aufgenommen wurde (hier: Anwendung der Tarifbegrenzung des § 32 c EStG auf gewerbliche Beteiligungseinkünfte)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IV 107/2001 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 29 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 39/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 37 81 |