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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 53/05 |
§§: | EStG § 40 b Abs. 1, EStG § 40 b Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Zukunftssicherung, Lohnsteuer, Pauschalierung, Direktversicherung, Gesellschafter-Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Pauschalierung der Lohnsteuer unter Anwendung der Vervielfältigungsregelung auf Beiträge für eine Direktversicherung mit Rentensofortbezug bei Ablösung der Pensionsverpflichtung für den nach Vollendung des 65. Lebensjahr ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn dieser zur Sicherung seines Wissens, seiner Erfahrung und seiner Kunden- und Lieferbeziehungen der Gesellschaft auch weiterhin im Rahmen eines neuen, vom ursprünglichen Geschäftsführerdienstvertrag völlig unabhängigen Anstellungsvertrag als Berater weiterbeschäftigt wird? Steht dieses neue Arbeitsverhältnis der vom Gesetz geforderten "Beendigung des Dienstverhältnisses" entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 267/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 50 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 04 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 44 54 |