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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 54/03 | 
| §§: | DBA-Russland Art. 10, EStG § 50 d, AO 1977 § 164 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Kapitalertragsteuer, Erstattung, Änderung, Treu und Glauben, Beteiligung, Schachtelbeteiligung | 
| Rechtsfrage: | Änderung von Freistellungsbescheiden über Kapitalertragsteuer: Durfte das FA Bescheide über die Freistellung von Kapitalertragsteuer (ursprüngliche Quellensteuerreduktion auf 5 v.H. der Dividende bei Mindestbeteiligung von 160.000 DM am Stammkapital gemäß § 50 d EStG i.V. mit Art. 10 DBA-Russland) nach § 164 Abs. 2 AO 1977 zum Nachteil der russischen AG ändern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.05.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2587/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 34 81 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 26.05.2004 | 
| Erledigungs-Az: | I R 54/03 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 33 31 | 
