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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 1/18 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Mietwohnung, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung, Doppelte Haushaltsführung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für die Anmietung einer Wohnung als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig, wenn zwar die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht vorliegen, die Wohnung aber aus ausschließlich beruflichen Gründen vorgehalten wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 01.06.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 3278/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1580
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2019
Erledigungs-Az: VI R 1/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 01 91