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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 49/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Sprachausbildung, Berufliche Veranlassung, Lehrer, Ausland |
Rechtsfrage: | Zweiwöchige Sprachausbildung (täglicher Unterricht von 9.00 bis 13.15 Uhr) einer Deutsch-Fachlehrerin in Irland im Rahmen eines berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums im Fach "Englisch für das Lehramt an Realschulen" ausschließlich beruflich veranlasst, wenn die Studienordnung die Teilnahme an einer mindestens zweiwöchigen Exkursion in einem englischsprachigen Land als verbindliche Studienveranstaltung (Zulassungsvoraussetzung für Zwischenprüfung) vorschreibt? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | I 175/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 49/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |