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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 14/15 (BFH) |
§§: | AO § 163, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4 Satz 1, DBA-Schweiz Art. 15 a |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Schweiz, Grenzgänger, Leitender Angestellter, Sachverständigengutachten |
Rechtsfrage: | 1. Auf welchen Umfang bezieht sich die abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO, wenn zwei unterschiedliche Tatbestandsmerkmale in ein und demselben Steuerbescheid zu beurteilen sind und die Finanzverwaltung zu jedem dieser Tatbestandsmerkmale an diesbezüglichen Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz gebunden ist? - 2. Kommt die Vorschrift des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992 aufgrund der Feststellung und Auslegung zum Schweizer Recht zur Tätigkeit des Klägers durch das FG zur Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1837/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.09.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 14/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 01 96 |