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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 62/03
§§: AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 227
Schlagwörter Nachzahlungszinsen, Erlass, Billigkeit, Liquidität, Zinsvorteil
Rechtsfrage: Sind die Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn kein Liquiditätsvorteil gegeben ist, da gemäß § 233 a AO durch die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nur Liquiditäts- und Zinsvorteile aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung abgeschöpft werden sollen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 01.10.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 648/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2005
Erledigungs-Az: V R 62/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 40