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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 70/11 (BFH) |
§§: | AO § 309, AO § 260 |
Schlagwörter | Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Inhalt, Ermessen |
Rechtsfrage: | Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts an sich selbst als Drittschuldner im Rahmen der Vollstreckung einer spanischen Steuerhaftungsschuld. Ist die Pfändungs- und Einziehungsverfügung rechtswidrig, weil in der Ausfertigung für das Finanzamt als Drittschuldner der Bekanntgabeinhalt (Bezeichnung der zu sichernden Forderung) reduziert ist, ohne dass dies nach § 309 Abs. 2 AO erforderlich gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 192/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 70/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 08 11 |