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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 94/06 |
| §§: | KStG § 14, KStG § 17, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2 |
| Schlagwörter | Organschaft, Betriebsstätte, Gewinnabführungsvertrag, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer |
| Rechtsfrage: | Dauer und Auslegung eines Gewinnabführungsvertrages: Ist durch Auslegung nach den für Satzungsbestimmungen mit körperschaftlichem Charakter geltenden Grundsätzen zu ermitteln, ob ein Gewinnabführungsvertrag, der eine gewerbesteuerliche Organschaft begründen soll, auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Bremen |
| Vorinstanz/Datum: | 18.10.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 87/05 (5) |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 02 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.11.2007 |
| Erledigungs-Az: | I R 94/06 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 15 |