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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 6/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, LStR 2000 R 41
Schlagwörter Umzugskosten, Beendigung, Wohnung, Einfamilienhaus
Rechtsfrage: Abziehbarkeit von Umzugskosten bei einem "etappenweisen" Umzug. Endet ein beruflich veranlasster Umzug erst mit dem Bezug eines den bisherigen Verhältnissen entsprechenden Einfamilienhauses (ca. 140 qm Wohnfläche) oder bereits mit dem Bezug einer annähernd gleichgroßen Mietwohnung am neuen Beschäftigungsort? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 26.10.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 2108/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2004
Erledigungs-Az: VI R 6/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet