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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 30/02
§§: VwZG § 8 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 355 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 5
Schlagwörter Zustellung, Bevollmächtigter, Vollmacht, Ermessen
Rechtsfrage: Keine verspätete Einspruchseinlegung wegen unwirksamer Bescheidzustellung an den Kläger selbst: Hat die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßen Ermessen die Zustellung des Haftungsbescheides auch ohne Vorliegen (bzw. bei Zweifeln am Vorliegen) einer Empfangsvollmacht an den Bevollmächtigten vorzunehmen? Ist durch den vorhergehenden Schriftverkehr mit dem Bevollmächtigten eine Ermessensreduzierung auf Null gegeben? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.03.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 4784/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2004
Erledigungs-Az: VII R 30/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 14 41