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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 11/07 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, EStG § 20, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Vermögensverwaltungsgebühr, Aufteilungsmaßstab, Veranlassungszusammenhang |
Rechtsfrage: | Steht es einer Berücksichtigung einer einheitlichen Vermögensverwaltungsgebühr bei den Werbungskosten zu § 20 EStG entgegen, wenn bei lebensnaher Betrachtung die Rendite aus den verwalteten Wertpapieren im Wesentlichen aus Wertsteigerungen - wegen des Haltens von Aktien in erheblichem Umfang im Depot und des Fehlens eines Ertragsvorrangs - und nicht aus steuerpflichtigen Erträgen erzielt werden soll? Sachgerechter Aufteilungsmaßstab für einen Werbungskostenabzug bei Kapitalanlageformen, bei denen verschiedene Veranlassungszusammenhänge gegeben sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2959/04 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 11/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 21 08 |