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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 137/99
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Vorab entstandene Werbungskosten, Ausbildungskosten, Erziehungsurlaub, Lehrer
Rechtsfrage: Verlieren Aufwendungen (Fachliteratur, Arbeitszimmer u.a.) ihren Charakter als (vorab entstandene) Werbungskosten, wenn vorübergehend wegen Erziehungsurlaub oder sonstigen Befreiungen vom Dienst keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden? Handelt es sich in diesen Fällen um Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.02.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 1729/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 98 15 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 137/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 38 23