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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 19/98
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, BGB § 1626
Schlagwörter Zurechnung, Kapitaleinkünfte, Kapitalnutzung, minderjährige Kinder, Eltern
Rechtsfrage: Sind Zinserträge nicht den minderjährigen Kindern , sondern deren Eltern zuzurechnen , wenn die Eltern das aus ihren Mitteln stammende Kapital zwar formell ordnungsgemäß auf den Namen der Kinder angelegt, später aber die für das eine Kind angelegten Mittel zum Teil zugunsten des anderen Kindes verwendet haben? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.02.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 2494/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 948
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.1999
Erledigungs-Az: VIII R 19/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 51 25