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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 55/01 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Mietvertrag, Angehörige, Ehegatten, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Mietverhältnis unter Ehegatten als Gestaltungsmissbrauch - Beurteilung des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch Ehefrau und Vermietung derselben an Ehemann zur Nutzung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) in Anwendung der BFH-Rechtsprechung zur Vorschaltung von Angehörigen zur Erlangung des Vorsteuerabzugs als Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO, wenn die Ehefrau nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt, um die Finanzierungs- und Erhaltungsaufwendungen für die Eigentumswohnung zu tragen und sich deshalb der Ehemann in nicht unwesentlichem Umfang an den Aufwendungen beteiligt (Umgehung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 Sätze 1 und 3 bzw. des § 10 e Abs. 1 Satz 4 und Abs. 5 a EStG) - Zur USt. ergangene Rechtsprechung des BFH über den Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei rechtsmissbräuchlicher Vorschaltung eines Ehegatten auf Einkommensteuer übertragbar? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 8104/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1501 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 55/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 29 18 |