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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 16/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Nachträgliche Werbungskosten, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung |
Rechtsfrage: | Ausbaukosten für einen Öltank als nachträgliche Werbungskosten: Führen Ausbaukosten für einen Öltank aufgrund anwaltlicher Drohung der Käuferseite nach Veräußerung der vermieteten Immobilie (außerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG) zu nachträglichen Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung? Übertragung der Grundsätze nachträglicher Werbungskosten bei steuerverstricktem Privatvermögen aus der BFH-Entscheidung vom 16.3.2010 VIII R 20/08 (BFHE 229 S. 151, BStBl 2010 II S. 787) auf die o.g. Rechtsfrage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3079/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 16/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 15 58 |