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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 33/15 (BFH) | 
| §§: | EStG § 24 Nr. 1 a, EStG § 19 Abs. 1, GG Art. 34 | 
| Schlagwörter | Schadensersatz, Steuerbarkeit, Entschädigung | 
| Rechtsfrage: | Stellt eine von einer Aufsichtsbehörde (hier: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gezahlte Entschädigungszahlung zum Ausgleich eines in einem gerichtlichen Verfahren für rechtswidrig befundenen Bescheids zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Bank einen nicht einkommensteuerpflichtigen Zufluss dar? - Sind unter dem Begriff der als Ersatz für "entgehende Einnahmen" geleisteten Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auch solche Zahlungen zu verstehen, die dafür geleistet werden, dass infolge des schadenstiftenden Ereignisses kein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.06.2015 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3126/13 E, F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 25 33 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.07.2016 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 33/15 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 22 91 | 
