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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 15/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 42 |
Schlagwörter | Darlehen, Finanzierung, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Verlagerung von privaten Darlehen in den steuerlichen Bereich: Führt bei Gründung einer vermögensverwaltenden GbR durch Ehegatten die Übernahme von Darlehen durch die GbR, welche bisher zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie durch den Ehemann aufgenommen wurden, wegen Gestaltungsmissbrauchs nicht zu einem entgeltlichen Geschäft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3216/06 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 15/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 38 68 |