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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 97/97 |
§§: | StBerG § 46 Abs. 1, StBerG § 40a, StBerO § 70, StBerO § 19, AnO § 2 Abs. 2 |
Schlagwörter | endgültige Bestellung, Helfer in Steuersachen, Rücknahme, Verhältnismäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ablehnung der endgültigen Bestellung als Steuerberater wegen Rechtswidrigkeit der Bestellung als Helfer in Steuersachen. Widerspricht es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, wenn die Behörde erst nach Absolvierung von 2 Seminaren und Prüfungen die endgültige Bestellung ablehnt? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.1997 |
Vorinstanz/AZ: | I 215/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.1998 |
Erledigungs-Az: | VII R 97/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 14 35 |