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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 12/98 | 
| §§: | KStG § 4 Abs. 3, EigBVO § 22 Abs. 3 Satz 5 | 
| Schlagwörter | Betrieb gewerblicher Art, Eigenbetrieb, Gemeinde, Einlage, Zuschuß, Investitionszuschuß | 
| Rechtsfrage: | Kann eine Gemeinde Zuwendungen der öffentlichen Hand für einen kommunalen Versorgungsbetrieb als Kapitaleinlage an diesen weiterleiten oder handelt sich um einen Investitionszuschuß, der die Abschreibungsbemessungsgrundlage der dafür angeschafften Wirtschaftsgüter mindert? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.12.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 3210/94 K | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.04.2000 | 
| Erledigungs-Az: | I R 12/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 60 46 | 
