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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 17/12 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20, EStG § 42 d
Schlagwörter Privatnutzung, Firmenwagen, 1 %-Regelung, Auslegung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG bei der (gestatteten) privaten Nutzung von mehreren einem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Firmenwagen grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich dieser die Fahrzeuge auch privat genutzt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 19.10.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 1123/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.06.2013
Erledigungs-Az: VI R 17/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 28 39