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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 15/00
§§: EStG § 15 Abs 2, EStG § 21, GewStG § 2
Schlagwörter Grundstückshandel, Gewerbebetrieb, Drei-Objekt-Grenze, Gewerblicher Grundstückshandel
Rechtsfrage: Parzellierung eines Areals und Verkauf von vier Parzellen innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb des Grundstücks durch eine GbR: Sind die zwei an die Gesellschafter der GbR verkauften Parzellen auch dann als Zählobjekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze anzusehen, wenn diese Verkäufe zwar nach Form und Abwicklung dem unter Fremden Üblichen entsprechen, wenn hierbei aber nicht der am Markt erzielbare (aus den anderen Verkäufen abgeleitete) Preis vereinbart wird? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.03.2000
Vorinstanz/AZ: 12 K 2737/96 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2004
Erledigungs-Az: VIII R 15/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 64