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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 11/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Zukunftssicherung, Versicherungsbeitrag, Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Veranlassungszusammenhang, Zufluss | 
| Rechtsfrage: | Wie sind nach Eintritt des Versicherungsfalles weitergezahlte Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers zur Lebens- und Invaliditätsversicherung des (ehemaligen) Arbeitnehmers lohnsteuerrechtlich zu behandeln (kein geldwerter Vorteil, da die weitere Zahlung die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position gegenüber dem Versicherer objektiv nicht verbessert)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.01.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1159/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 63 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 05.07.2012 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 11/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 46 | 
