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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 71/05 |
§§: | EStG § 63 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 33 b Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Blindengeld, Bezüge, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Hat der zu 100 v.H. behinderte blinde Sohn durch den Bezug von Rente, Wohngeld und Blindengeld hinreichende Einnahmen, um sich selbst zu unterhalten? Blindengeld als Bezug i.S.v. § 32 Abs. 4 EStG? Muss das Blindengeld (als Abgeltung für den behinderungsbedingten Mehraufwand) neben dem Behindertenpauschbetrag bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | III 499/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.08.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 71/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 44 44 |