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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 31/13 (BFH) |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 10 a |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Gewerbeverlust, Steuerschuldner, Unternehmensidentität, Unternehmeridentität |
Rechtsfrage: | Ist für eine Personengesellschaft ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festzustellen, obwohl Gewerbesteuermessbescheide für nachfolgende Besteuerungszeiträume mit der Begründung, sie habe keinen Gewerbebetrieb mehr unterhalten, bestandskräftig aufgehoben wurden? Berechtigt der Befund, die Personengesellschaft sei nicht mehr als Gewerbesteuersubjekt anzusehen, zur rückwirkenden Aufhebung bestandskräftiger Verlustfeststellungsbescheide? Welche Bedeutung hat ein möglicher Verlust der Unternehmens- oder Unternehmeridentität für die gewerbesteuerliche Verlustfeststellung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1555/2008 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.09.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 31/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 26 02 |